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Steuerhinterziehung: Strafrechtliche Verjährungsfrist soll auf zehn Jahre steigen

Wird jemand einer Steuerhinterziehung überführt, muss er nicht bloß die hinterzogenen Steuern mit Zuschlägen nachzahlen, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung fürchten. Dies dürfte seit dem Auftauchen der Steuer-CDs, spätestens aber seit dem Medienwirbel um Uli Hoeneß allgemein bekannt sein. Derzeit besteht allerdings eine erhebliche Diskrepanz zwischen der steuerrechtlichen Festsetzungsfrist von zehn Jahren und der strafrechtlichen Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung von  fünf Jahren.

Dies erscheint nicht nur mit Blick auf die Fülle der seit 2010 aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle im Zusammenhang mit ausländischen Schwarzgeldanlagen als unsachgemäß, sondern erschwert auch die strafrechtliche Ahndung der Missetat. Deshalb plant der Bundesrat nun, die Fristen zu vereinheitlichen und auch die strafrechtliche Verjährungsfrist auf zehn Jahre zu erhöhen. Diese Änderung soll rückwirkend für alle Fälle von Steuerhinterziehung gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verjährt sind.

Hinweis: Wer also durch eine Selbstanzeige Straffreiheit erlangen möchte, der sollte zeitnah handeln, bevor sich die Regelungen weiter verschärfen.

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: übrige Steuerarten

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