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Außergewöhnliche Belastungen: Behindertengerechter Neubau auf größerem Grundstück wird gefördert

Erwachsen Ihnen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse, dann kann Ihre Einkommensteuerbelastung auf Antrag durch den Abzug außergewöhnlicher Belastungen gemindert werden. So können Sie etwa Mehrkosten für den behindertengerechten Neubau eines Hauses steuerlich geltend machen, da diese Aufwendungen höher sind als diejenigen, die die Mehrzahl Ihrer Mitbürger tragen muss. Außerdem sind die Ausgaben weder durch einen Frei- noch durch einen Pauschbetrag abgegolten.

Auch die Kosten eines größeren Baugrundstücks gelten als zwangsläufig entstehender behinderungsbedingter Mehraufwand, denn die behindertengerechte Gestaltung des Wohnumfelds umfasst auch die Anschaffung eines weitläufigeren Grundstücks. Dabei steht die Entscheidung, sich entsprechend seinen Vorstellungen und Bedürfnissen einzurichten, der Zwangsläufigkeit der Mehrkosten nicht entgegen, da die behinderungsgerechte Ausgestaltung des Wohnumfelds wegen der Krankheit notwendig ist.

Beispiel: Herr Mayer leidet an einer Gehbehinderung, die ihm das Treppensteigen unmöglich macht. Deshalb entscheidet er sich für die Anschaffung eines Grundstücks, das groß genug ist, um einen einstöckigen Bungalow darauf zu errichten. Ferner müssen auch die sanitären Einrichtungen großzügig ausgelegt sein, um die Pflege und Betreuung durch andere Personen zu ermöglichen. Ein kleineres Grundstück für ein mehrstöckiges Haus ist natürlich günstiger zu haben.

Da Herr Mayer durch seine Behinderung auf die eingeschossige Bauweise angewiesen ist, entstehen ihm die Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung seines Wohnraums - sowohl des Hauses als auch des Grundstücks - aber zwangsläufig.

Hinweis: Zwar wäre auch der Einbau eines Treppenlifts oder eines Fahrstuhls möglich. Doch kommt es bei der steuerlichen Berücksichtigung von behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht auf die Frage nach zumutbaren Handlungsalternativen an.

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zum Thema: Einkommensteuer

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