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Umfrage des DIHK: Hebesätze der Gemeinden steigen weiter an

Gemeinden können die Höhe der Hebesätze für Gewerbesteuer, Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und Grundsteuer B (für andere Grundstücke) selbst bestimmen.

Hinweis: Der Hebesatz ist ein Faktor, der mit dem sogenannten Steuermessbetrag multipliziert wird und so die jeweilige Steuerschuld ergibt. Der Steuermessbetrag wird von den Finanzbehörden festgesetzt und den Gemeinden mitgeteilt (für Gewerbe- und Grundsteuer).

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat am 04.08.2014 die Ergebnisse seiner diesjährigen Hebesatzumfrage veröffentlicht und darin die aktuellen Sätze aller Gemeinden ab 20.000 Einwohner dargestellt. Dabei zeigt sich, dass die Hebesätze auch in diesem Jahr weiter angestiegen sind. Die wichtigsten Erkenntnisse der Umfrage:

  • Gewerbesteuer: Beim Gewerbesteuerhebesatz ergibt sich für 2014 (im gewogenen Bundesdurchschnitt) ein Plus von einem Prozentpunkt auf nunmehr 430 %. Besonders deutlich an der Steuerschraube gedreht haben die Gemeinden Luckenwalde (plus 55 Prozentpunkte), Wittmund (plus 50 Prozentpunkte) und Bremerhaven (plus 40 Prozentpunkte). Moderate Steuersenkungen erfolgten in den Gemeinden Quedlinburg (minus 10 Prozentpunkte) und Monheim (minus 15 Prozentpunkte). Spitzenreiter bei den Gewerbesteuerhebesätzen sind die nordrhein-westfälischen Gemeinden Marl (530 %), Elsdorf (520 %) und Oberhausen (520 %). Die günstigsten Hebesätze bieten Monheim (285 %), Eschborn (280 %) und Bad Soden am Taunus (280 %).
  • Grundsteuer B: Deutlicher fällt die durchschnittliche Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer B aus. Hier stieg der durchschnittliche gewogene Hebesatz innerhalb eines Jahres um vier Prozentpunkte auf 502 %. Eine besondere Teuerung verzeichnet Hessen, hier insbesondere Gießen (plus 220 Prozentpunkte) und Bad Nauheim (plus 220 Prozentpunkte). In Sachsen-Anhalt hat sich der Hebesatz hingegen im Mittel verbilligt; hierzu trugen die Gemeinden Köthen (minus 25 Prozentpunkte) und Merseburg (minus 50 Prozentpunkte) bei.

Hinweis: Die kompletten Ergebnisse der Umfrage können Sie auf der Internetseite des DIHK nachlesen.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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