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Deutschland und Frankreich: Neues Abkommen vereinfacht Besteuerung von Grenzgängerrentnern

Anlässlich des deutsch-französischen Ministerrats am 31.03.2015 haben Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und sein französischer Amtskollege Michel Sapin ein überarbeitetes deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das die Besteuerungssituation vieler Rentner vereinfachen soll, die in einem der Staaten leben und ihre Altersbezüge aus dem jeweils anderen Staat beziehen. Nach dem Abkommen werden Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an in Frankreich lebende Rentner ausschließlich in Frankreich besteuert. Entsprechendes gilt für die Fälle, in denen Senioren in Deutschland eine Rente aus Frankreich beziehen.

Steuermindereinnahmen, die aus der Neuregelung resultieren, sollen durch entsprechende Ausgleichszahlungen kompensiert werden. Frankreich wird zum Ausgleich von Steuermehreinnahmen im Ergebnis einen Fiskalausgleich an Deutschland leisten, so dass den unterschiedlichen Grenzgängerströmen zwischen den Staaten Rechnung getragen wird. Von den Zahlungen sollen insbesondere die drei Grenzländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland profitieren.

Hinweis: Damit das Zusatzabkommen nach seiner Unterzeichnung in Kraft tritt, ist noch die sogenannte Ratifikation auf beiden Seiten erforderlich. Die Staaten wollen die Anwendung des Zusatzabkommens ab dem Jahr 2016 sicherstellen.

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zum Thema: Einkommensteuer

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