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Neues Jahr: Steuerliche Änderungen ab 2019 im Überblick

Zum 01.01.2019 sind zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft getreten, auf die das Sächsische Staatsministerium der Finanzen nun hingewiesen hat:

  • Steuertarif: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt von 9.000 EUR auf 9.168 EUR; bei Ehe- und Lebenspartnern mit gemeinsamer Steuererklärung gilt der doppelte Betrag. Zum Abbau der sogenannten kalten Progression hat der Steuergesetzgeber zudem den Einkommensteuertarif angepasst.
  • Kinder: Die Freibeträge für Kinder steigen um 192 EUR auf 7.620 EUR. Ab Juli 2019 wird zudem das Kindergeld um 10 EUR pro Monat und Kind angehoben.
  • Unterhalt: Unterhaltsleistungen können ab 2019 mit maximal 9.168 EUR pro Jahr abgesetzt werden (bislang 9.000 EUR).
  • Dienstwagen: Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Dienstwagen, muss der Arbeitnehmer nur den halben geldwerten Vorteil versteuern (monatlich 0,5 % des Kfz-Bruttolistenpreises anstatt 1 %). Diese Ermäßigung gilt für Dienstwagen, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2021 angeschafft werden.
  • Dienstfahrrad: Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber überlassene (Elektro-)Fahrräder steuerfrei privat nutzen, wenn die Räder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen werden (keine Gehaltsumwandlung möglich).
  • Pendeln mit Bus und Bahn: Steuerfrei bleiben nun Zuschüsse, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im öffentlichen Linienverkehr gewährt. Die Zuschüsse werden allerdings auf die absetzbare Pendlerpauschale des Arbeitnehmers angerechnet. Die Steuerfreiheit gilt entsprechend für die Überlassung eines Jobtickets. Sowohl der Zuschuss als auch das Jobticket dürfen ohne steuerliche Folgen auch für private Zwecke genutzt werden.
  • Abgabefristen: Die reguläre gesetzliche Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen wurde verlängert. Erklärungen für 2018 müssen nicht mehr bis zum 31.05., sondern erst bis zum 31.07.2019 abgegeben werden. Bei steuerlich beratenen Bürgern verlängert sich die Frist sogar bis zum 29.02.2020.
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zum Thema: übrige Steuerarten

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