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Vermietungsplattform klagt gegen Stadt: Private Vermieter müssen offengelegt werden

Auf Internetportalen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats.com können Privatpersonen ihren Wohnraum zur temporären (Unter-)Vermietung anbieten. Wer sich auf diese Weise ein Zubrot verdient, sollte wissen, dass er durch diese Vermietungsaktivitäten in aller Regel steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt.

Vermieter sollten nicht davon ausgehen, dass sie mit ihren Vermietungsaktivitäten "unter dem Radar" der Finanzämter agieren können. Da private Zimmervermietungen über Onlineportale mittlerweile eine beachtliche Größenordnung erreicht haben, interessieren sich auch die Finanzbehörden verstärkt für die Geschäftsaktivitäten auf Vermietungsplattformen und richten Sammelauskunftsersuchen an die Betreiber von Vermietungsplattformen, um an die Identitäten von Vermietern zu gelangen. Die Steuerfahndung der Finanzbehörde Hamburg hat 2020 einen Coup gelandet und nach einem mehrere Jahre andauernden Rechtsstreit für die deutsche Steuerverwaltung erreicht, dass Daten von Airbnb-Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken offengelegt werden müssen.

Dass auch die Städte entsprechende Auskunftsansprüche erfolgreich durchsetzen können, hat nun ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG) gezeigt. Nach einem neuen Gerichtsbeschluss muss eine Vermietungsplattform der Stadt Köln die Daten der im Stadtgebiet registrierten privaten Vermieter offenlegen.

Hinweis: Die Stadt hatte ein Interesse an diesen Daten, um die sogenannte Kulturförderabgabe (Übernachtungsteuer) festsetzen zu können.

Das OVG sah das zugrundeliegende Auskunftsersuchen als rechtmäßig an und erklärte, dass der Stadt die Identität privater Vermieter in ihrem Stadtgebiet im Wesentlichen unbekannt gewesen sei, so dass das Vermietungsportal die Namen und Adressen herausgeben musste.

Hinweis: Die Entscheidung des OVG zeigt, dass private Vermieter die Anonymität des Internets nicht länger überschätzen sollten. Wer seinen Wohnraum bisher steuerunehrlich vermietet hat, sollte schnellstmöglich für Transparenz sorgen. Um gegenüber dem Fiskus reinen Tisch zu machen, empfiehlt es sich häufig, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten.

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