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Informationen für Unternehmer

Bürokratieentlastung im Außenhandel: Rückwirkende Anhebung der Intrahandelsstatistik-Anmeldeschwellen Entlastung für Gastronomen: Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf Speisen Einzelfallprinzip statt pauschaler Sanktion: EuGH nimmt die Folgen von Verstößen ins Visier Verfahren zu Verlustausgleichszahlungen: Subventionen im öffentlichen Personennahverkehr Wegweisende Schlussanträge: Mehr Klarheit bei Konzernverrechnungen Umsatzsteuer bei digitalen Leistungen: Klärung zur Rolle von App Stores und Leistungsort Ausländische Anteilseignergesellschaften: Zu erstattende Kapitalertragsteuerbeträge sind zu verzinsen Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit: Petitions-Plattform kann das demokratische Staatswesen fördern Keine Umsatzsteuerbefreiung: Reitunterricht dient in der Regel der Freizeitgestaltung Ergebnislose Außenprüfung: Mitteilung des Finanzamts ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt Steueranrechnungsmethode: Nationaler Switch-over setzt Beherrschung der Auslandsgesellschaft voraus Fleischwirtschaft: Fremdpersonalverbot kann nicht prognostisch gerichtlich überprüft werden Milliardenbetrug in der Bargeldbranche: Bundesrechnungshof fordert häufigere Kassen-Nachschauen Bilanzierungsregeln: Aktivierungsverbot einer später bestrittenen Schuld Umsatzsteuer bei IT-Dienstleistungen: Finanzgericht stärkt Unternehmen bei Projektmitwirkung Betriebsausgaben: Kleinflugzeug als "Firmenwagen"? Verschonungsregelung: Begünstigtes Betriebsvermögen Statistisches Bundesamt: Mehr Betriebsgründungen, mehr Regelinsolvenzen

Verfahren zu Verlustausgleichszahlungen: Subventionen im öffentlichen Personennahverkehr

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Subventionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird derzeit auf europäischer und nationaler Ebene intensiv diskutiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob staatliche Zuschüsse zur Verlustdeckung von Verkehrsunternehmen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Anlass ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu pauschalen Ausgleichszahlungen an ein polnisches Verkehrsunternehmen.

In ihren Schlussanträgen kommt die Generalanwältin beim EuGH zu dem Ergebnis, dass Verlustausgleichszahlungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen, da sie keinen unmittelbaren Bezug zu einer konkreten Leistung haben. Sie seien somit keine Gegenleistung für eine steuerbare Lieferung oder Dienstleistung. Nach der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie sind Subventionen nur dann in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sie direkt mit dem Preis der Leistung verknüpft sind. Diese Voraussetzung liegt im Besprechungsfall nicht vor.

Entscheidend für die umsatzsteuerrechtliche Relevanz ist, dass eine steuerbare Subvention einen unmittelbaren Preisbezug hat, sie also an eine konkrete Leistung gebunden ist und deren Preis beeinflusst. Auch der Zweck der Zahlung ist maßgeblich: Zuschüsse, die nur Verluste ausgleichen oder der allgemeinen Unternehmensförderung dienen, gelten als echte Zuschüsse und sind nicht steuerbar. Zudem muss geprüft werden, ob die Zahlung dem Zuschussgeber oder einem Dritten einen konkreten wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Ist dies nicht der Fall, so liegt keine steuerbare Leistung vor.

Auch der Bundesfinanzhof stellte im Jahr 2024 klar, dass Strukturhilfen der Länder keine Umsatzsteuerpflicht auslösen. Das Bundesfinanzministerium hat ergänzend präzisiert, dass maßgeblich ist, ob die Zahlung dem Gemeinwohl dient oder an eine konkrete Leistung gebunden ist. Die Entwicklungen in der Rechtsprechung schaffen mehr Rechtssicherheit: Pauschale Verlustausgleichszahlungen, beispielsweise anhand von Fahrzeugkilometern statt Fahrgastzahlen bemessen, können künftig als nichtsteuerbare Zuschüsse behandelt werden.

Dies bedeutet: keine Umsatzsteuer auf Zuschüsse, volle Verwendung der Mittel, keine Vorsteuerkürzung und ein geringeres Risiko der Umsatzsteuerpflicht bei allgemein und pauschal formulierten Vereinbarungen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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