Aktuelles
Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.
Informationen für alle
Versäumte Revisionsbegründungsfrist: Keine Wiedereinsetzung bei Aktenbearbeitung des Berufsträgers am Tag des Fristablaufs
Nacheheliche Ansprüche: Pauschalabfindung für Verzicht unterliegt der Schenkungsteuer
Einheitlich erteilte verbindliche Auskunft: Bei mehreren Antragstellern darf nur eine Gebühr erhoben werden
Anonyme Anzeigen: Finanzamt muss Inhalte in der Regel nicht offenbaren
Steueränderungsgesetz 2025: Diese Maßnahmen sollen Bürger entlasten
Einspruchsstatistik 2024: 68 Prozent der Einsprüche waren für Steuerzahler erfolgreich
Enkeltrick: Keine steuerliche Geltendmachung von Vermögensverlust aus Trickbetrug
Außergewöhnliche Belastung: Entnahme und Lagerung von Eizellen als Krankheitskosten?
Bei mehreren Antragstellern: Gebühr für die Erteilung einer einheitlichen verbindlichen Auskunft
Vollstreckung: Wenn eine nichtpfändbare Forderung gepfändet werden soll
Überschuldung: Steuererstattung ist nicht vor Pfändung geschützt
Außergewöhnliche Belastungen: Wie sich Kosten für ein Pflegeheim von der Steuer absetzen lassen
Außergewöhnliche Belastungen: Haartransplantation ist nur in Ausnahmefällen absetzbar
Statistisches Bundesamt: Preise für Wohnimmobilien ziehen wieder an
Steueränderungsgesetz 2025: Diese Maßnahmen sollen Bürger entlasten
Das Bundeskabinett hat im September 2025 den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Die wichtigsten Maßnahmen daraus im Überblick:
- Erhöhung der Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale wird zum 01.01.2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer der einfachen Wegstrecke zur Arbeit. Bei einem Arbeitsweg von 10 Kilometern und einer Fünftagewoche ergeben sich somit 176 EUR zusätzliche Werbungskosten pro Jahr (sofern der Arbeitnehmerpauschbetrag überschritten ist).
- Mobilitätsprämie: Durch die Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie erhalten Steuerzahler mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.
- Umsatzsteuer in der Gastronomie: Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 01.01.2026 von derzeit 19 % auf 7 % gesenkt. Als temporäre Coronakrisenmaßnahme galt dies bereits vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2023. Neben klassischen gastronomischen Betrieben, wie z.B. Restaurants, profitieren von der Absenkung auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
- Pauschalen im Ehrenamt: Ab dem 01.01.2026 soll die Übungsleiterpauschale von 3.000 EUR auf 3.300 EUR und die Ehrenamtspauschale von 840 EUR auf 960 EUR erhöht werden.
Hinweis: Im Dezember 2025 soll das Gesetz den Bundesrat passieren.
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