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Konjunkturpaket II: Zahlung von Kinderbonus in 2009

Nach dem sogenannten Konjunkturpaket II wird für jedes Kind, für das 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in 2009 ein Einmalbetrag von 100 EUR ("Kinderbonus") gezahlt.

Für den Einmalbetrag gelten alle Grundsätze, die auch für das - festgesetzte und im Allgemeinen monatlich gezahlte - Kindergeld maßgeblich sind. Dazu weist die Verwaltung auf folgende Punkte hin:

  • Die Festsetzung und Zahlung des Einmalbetrags setzt voraus, dass in 2009 für mindestens einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Einmalbetrag wird z.B. auch dann gezahlt, wenn der Anspruch erst während des Kalenderjahres 2009 eintritt (z.B. Geburt eines Kindes im November 2009).
  • Für Festsetzung und Auszahlung des Einmalbetrags bedarf es keines besonderen Antrags. 
  • Sind bzw. waren für ein Kind mehrere Anspruchsberechtigte in 2009 kindergeldberechtigt, so wird der Einmalbetrag gegenüber dem Anspruchsberechtigten festgesetzt und ausgezahlt, der vor der Auszahlung zuletzt kindergeldberechtigt war. Der andere Anspruchsberechtigte hat insoweit unter bestimmten Voraussetzungen einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch.

Hinweis: Der Einmalbetrag gilt in vollem Umfang als Kindergeld. Da die steuerlichen Kinderfreibeträge nicht erhöht wurden, kann es bei der Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung dazu kommen, dass vor allem Bezieher höherer Einkommen von der Einmalzahlung nicht profitieren.

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zum Thema: Einkommensteuer

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