Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Nachhaltigkeit bei Einzelgeschäft durch Zurechnung von Einzeltätigkeiten Betriebsausgabenabzug: Zweistufige Prüfung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nötig Gewerbliche Einkünfte bei Ein-Objekt-Gesellschaften: Nachträgliche Steuerbelastung für Anleger? Ärztliche Laborgemeinschaften: Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften Kfz-Händler: Wie ist die Rückkaufverpflichtung bilanziell zu behandeln? Übertragung von Kommanditbeteiligungen: Was ist bei Beteiligung an der Komplementär-GmbH zu beachten? Formeller Bilanzenzusammenhang unbeachtlich: Erstmalige Bilanz bei "nicht erkanntem Gewerbebetrieb" Langfristige Vermietung von Campingplätzen: Umsatzsteuerfreiheit gilt auch für Nebenleistungen Umsatzsteuer: Umkehr der Steuerschuldnerschaft kann jeden Unternehmer treffen Differenzbesteuerung bei Gesellschaftereinlagen: BFH lässt Differenzbesteuerung nur bei entgeltlichen Lieferungen zu! Insolvenzverfahren: Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit bei Istbesteuerung Vorsteuerabzug: Bei altem Mietvertrag darf die Steuernummer fehlen Umsatzsteuer: Vergleichszahlung führt nicht zur Korrektur der Umsatzsteuer Vorsteuerabzug bei Gebäuden: Kein Vorsteuerabzug aus einem Gebäude mit steuerfreien Umsätzen Private Stromerzeuger als Unternehmer: Vorsteuerabzug für eingebautes Blockheizkraftwerk möglich Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag: Anteiliger Verlust bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung Umsatz- und Grunderwerbsteuer: Doppelbelastung ist kein Verstoß gegen EU-Recht Gewährleistung des Datenzugriffs bei Außenprüfung: Rückstellung für Aufwendungen ist nicht zulässig

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Nachhaltigkeit bei Einzelgeschäft durch Zurechnung von Einzeltätigkeiten

Sie erzielen mit einer Tätigkeit nur dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn

  • es sich um eine selbständige und nachhaltige Betätigung handelt,
  • die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und
  • sich als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.

Das Finanzamt wird diese Voraussetzungen sorgfältig prüfen und bei Geltendmachung von Verlusten versuchen, das Vorliegen aller notwendigen Bedingungen zu bestreiten. Sollte ihm dies gelingen, sind die Verluste der privaten Vermögensebene zuzuordnen und können steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Das Merkmal der Nachhaltigkeit dient letztlich dazu, nur gelegentlich betriebene Geschäfte aus dem Bereich der gewerblichen Tätigkeiten auszuschließen. Eine Tätigkeit üben Sie dann nachhaltig aus, wenn Sie eine Wiederholungsabsicht haben und weitere Aktivitäten planen. Ausnahmsweise kann eine Nachhaltigkeit aber auch dann vorliegen, wenn Sie nur ein einziges Geschäft oder einen einzigen Vertrag abschließen.

So hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass bei der Prüfung, ob eine Tätigkeit als nachhaltig anzusehen ist, die Vertragsleistungen eines Generalunternehmers dem Auftraggeber jeweils gesondert als Einzelaktivitäten zuzurechnen sind. Nachhaltigkeit kann demzufolge auch schon bei nur einem einzigen Geschäft oder Vertrag gegeben sein, wenn seine Erfüllung eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzelaktivitäten erfordert.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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