Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Nachhaltigkeit bei Einzelgeschäft durch Zurechnung von Einzeltätigkeiten Betriebsausgabenabzug: Zweistufige Prüfung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nötig Gewerbliche Einkünfte bei Ein-Objekt-Gesellschaften: Nachträgliche Steuerbelastung für Anleger? Ärztliche Laborgemeinschaften: Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften Kfz-Händler: Wie ist die Rückkaufverpflichtung bilanziell zu behandeln? Übertragung von Kommanditbeteiligungen: Was ist bei Beteiligung an der Komplementär-GmbH zu beachten? Formeller Bilanzenzusammenhang unbeachtlich: Erstmalige Bilanz bei "nicht erkanntem Gewerbebetrieb" Langfristige Vermietung von Campingplätzen: Umsatzsteuerfreiheit gilt auch für Nebenleistungen Umsatzsteuer: Umkehr der Steuerschuldnerschaft kann jeden Unternehmer treffen Differenzbesteuerung bei Gesellschaftereinlagen: BFH lässt Differenzbesteuerung nur bei entgeltlichen Lieferungen zu! Insolvenzverfahren: Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit bei Istbesteuerung Vorsteuerabzug: Bei altem Mietvertrag darf die Steuernummer fehlen Umsatzsteuer: Vergleichszahlung führt nicht zur Korrektur der Umsatzsteuer Vorsteuerabzug bei Gebäuden: Kein Vorsteuerabzug aus einem Gebäude mit steuerfreien Umsätzen Private Stromerzeuger als Unternehmer: Vorsteuerabzug für eingebautes Blockheizkraftwerk möglich Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag: Anteiliger Verlust bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung Umsatz- und Grunderwerbsteuer: Doppelbelastung ist kein Verstoß gegen EU-Recht Gewährleistung des Datenzugriffs bei Außenprüfung: Rückstellung für Aufwendungen ist nicht zulässig

Vorsteuerabzug bei Gebäuden: Kein Vorsteuerabzug aus einem Gebäude mit steuerfreien Umsätzen

Verwenden Sie als Unternehmer ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze und zum Teil für private Wohnzwecke, können Sie aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes keine Vorsteuer geltend machen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit dem sogenannten Seeling-Urteil für erhebliches Aufsehen gesorgt. Unternehmern wurde für gemischtgenutzte Gebäude ein Zuordnungswahlrecht eingeräumt: Sie konnten entscheiden, inwieweit sie gemischtgenutzte Gegenstände dem unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Bereich zuordnen. Im zugrundeliegenden Fall nutzte ein Unternehmer ein Gebäude zum Teil zu steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen und zum Teil zu privaten Wohnzwecken. Aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten konnte er die Vorsteuer in voller Höhe abziehen.

In einem aktuellen Fall musste der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden, ob die volle Zuordnung eines gemischtgenutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen auch dann zulässig ist, wenn es nur steuerfreien Umsätzen und privaten Wohnzwecken dient. In diesem Fall verneint der BFH den Vorsteuerabzug, weil dieser sowohl nach deutschem als auch nach Gemeinschaftsrecht voraussetzt, dass die Lieferungen und sonstigen Leistungen für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden.

Information für: Unternehmer, Hausbesitzer
zum Thema: Umsatzsteuer

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