Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für alle

Kindergeldanspruch: Wann gilt ein Sprachaufenthalt im Ausland als Berufsausbildung?

Hat Ihr Kind das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet, wird es bei der Kindergeldzahlung weiterhin berücksichtigt, sofern es sich in Berufsausbildung befindet und seine Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag von 7.680 EUR nicht übersteigen. Fraglich ist aber immer wieder, ob und inwieweit es sich um eine Berufsausbildung handelt, wenn sich der Nachwuchs als Au-pair im Ausland aufhält.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat über den Fall einer Tochter entschieden, die im Ausland an mehreren Sprachkursen mit einem Umfang von weniger als zehn Wochenstunden teilgenommen hatte. Demnach befindet sich ein Kind nicht in Berufsausbildung, wenn es nach dem Auslandsaufenthalt ein Studium der Internationalen Betriebswirtschaft aufnehmen will, ein Sprachaufenthalt in der Studienordnung aber weder vorgeschrieben noch empfohlen ist, sondern lediglich Bonuspunkte bei der Studienplatzvergabe bringt.

Sollte Ihnen die Kindergeldstelle in einem vergleichbaren Fall die Zahlung versagen, sollten Sie gegen den Ablehnungsbescheid Einspruch einlegen, da der Bundesfinanzhof sich noch einmal mit dieser Frage befassen wird.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.