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Gesetzliche Krankenversicherung: Krankengeld unterliegt Progressionsvorbehalt

Beziehen Sie Lohnersatzleistungen, sind diese zwar steuerfrei, aber im Wege des sogenannten Progressionsvorbehalts in die Bemessung der Einkommensteuer auf die (übrigen) steuerpflichtigen Einkünfte einzubeziehen. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig davon in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen ist, ob Sie freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied sind. Hingegen halten es die Richter für verfassungsgemäß, dass Krankengeld aus der privaten Krankenversicherung nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Information für: alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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