Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Hausbesitzer

Gewerblicher Grundstückshandel: Welche Immobilien gehören zum Betriebsvermögen?

Veräußern Sie innerhalb von drei Jahren nach deren Anschaffung mehr als drei Immobilien, begründen Sie damit einen gewerblichen Grundstückshandel. Dies hat zur Folge, dass Sie auf die Gewinne nicht nur Einkommensteuer, sondern möglicherweise auch Gewerbesteuer zahlen müssen.

Gewerblicher Grundstückshandel kann auch schon dann vorliegen, wenn Sie nur ein Objekt veräußern, welches Sie aber bereits mit der Absicht erworben haben, es zeitnah wieder zu verkaufen. In einem solchen Fall werden laut Bundesfinanzhof auch jene Immobilien, die Sie nur mit bedingter Veräußerungsabsicht erworben haben, tatsächlich aber in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Objekt verkaufen, dem Betriebsvermögen zugeordnet.

Ein mindestens fünf Jahre lang selbstgenutztes Objekt gehört allerdings weiterhin zu Ihrem Privatvermögen. Dessen Veräußerung bleibt steuerlich unbelastet, da zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist von der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne ausgenommen sind.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.