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Geschäftsveräußerung im Ganzen: Wann entfällt die Umsatzsteuer beim Verkauf von Taxikonzessionen?

Der Verkauf einer Taxikonzession ist nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn er eine sogenannte Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt. Wird lediglich ein unselbständiger Teil des Unternehmens veräußert, handelt es sich nicht um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen. Es kommt also darauf an, dass die verkaufte Konzession das gesamte Unternehmen bzw. einen in seiner Gliederung gesondert geführten Betrieb bildet. Dabei lassen sich zwei mögliche Situationen unterscheiden:

  • Hat ein Taxiunternehmer lediglich eine Konzession inne und veräußert diese an einen Dritten, bildet die Taxikonzession das gesamte Unternehmen. In diesem Fall veräußert der Unternehmer mit der Übertragung der Konzession die wesentlichen Grundlagen seines Unternehmens, so dass keine Umsatzsteuer anfällt.
  • Hat der Taxiunternehmer aber mehrere Konzessionen inne und veräußert lediglich eine oder wenige davon an einen Dritten, liegt nur dann eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn die verkaufte(n) Konzession(en) einen in der Unternehmensgliederung gesondert geführten Betrieb darstellen, das heißt wirtschaftlich selbständig sind. Von zwei in der Gliederung eines Taxiunternehmens gesondert geführten Betrieben kann beispielsweise ausgegangen werden, wenn der Unternehmer an einem Ort sein Taxi selbst fährt und sich an einem anderen Ort angestellter Fahrer bedient, die Einnahmen und Fahrzeugkosten getrennt aufzeichnet und wenn die Taxis jeweils eigene Konzessionen und Kundenstämme haben.
Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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