Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für alle

Einkommensteuererklärung: Finanzamt muss vorzeitige Anforderung begründen

Wenn Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, müssen Sie diese bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Lassen Sie sie von Ihrem Steuerberater erstellen, gelten längere Fristen. Wenn gute Gründe es rechtfertigen, kann das Finanzamt die Einkommensteuererklärung jedoch auch zu einem früheren Termin anfordern.

Das Finanzgericht Sachsen hat entschieden, dass die floskelhafte Begründung, in der Vergangenheit seien große Abschlusszahlungen angefallen und es könne sich erneut eine Nachzahlung ergeben, für eine vorzeitige Anforderung nicht ausreicht. Vielmehr sei eine auf Sachverhaltsermittlung beruhende Einzelfallentscheidung nötig, wobei eine Abschlusszahlung von ca. 3.000 EUR nicht als hoch anzusehen sei. Im Übrigen könne einer Abschlusszahlung auch durch Festsetzung höherer Einkommensteuervorauszahlungen begegnet werden.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.