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Informationen für Hausbesitzer

Freiwillige Baulandumlegung: Grundstückserwerb ist grunderwerbsteuerpflichtig

Das Finanzgericht München sieht es als rechtmäßig an, dass

  • ein Grundstückserwerb im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung mit Grunderwerbsteuer belastet ist,
  • ein Grundstückserwerb im Rahmen eines amtlichen Umlegungsverfahrens hingegen nicht.

Grund für die Begrenzung der Grunderwerbsteuerbefreiung auf das förmliche Umlegungsverfahren war die Absicht des Gesetzgebers, die Zahl der Ausnahmen möglichst klein zu halten. Auch wenn sich die freiwillige ebenso wie die amtliche Umlegung an den Grundsätzen der amtlichen Umlegung orientiert, bleiben die beiden dennoch strukturell verschiedene Neuordnungsverfahren, die von Verfassungs wegen grunderwerbsteuerrechtlich nicht gleich behandelt werden müssen.

Hinweis: Gegen die Entscheidung ist allerdings ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Es bleibt also abzuwarten, ob dieser den Sachverhalt möglicherweise anders beurteilen wird.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

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