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Rückstellungsauflösung: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit

Masseverbindlichkeiten sind - unstreitig - diejenigen Einkommensteuerschulden, die sich aus Gewinnen einer Personengesellschaft ergeben. In diesem Fall kommt der gegen die Gesellschaft gerichtete Gewinnanspruch unmittelbar der Insolvenzmasse zugute. Neben den Einkommensteuerschulden, die sich aus "echten" Gewinnen einer Mitunternehmerschaft ergeben, zählen auch diejenigen Einkommensteuerschulden zu den Masseverbindlichkeiten, die sich daraus ergeben, dass bei Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft durch Auflösung einer Rückstellung auf der Ebene der Gesellschaft ein Gewinn entsteht. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist das Zustandekommen des Gewinns - ob als echter Gewinn oder aus der Auflösung einer Rückstellung - unbeachtlich. Entscheidend ist, dass er steuerrechtlich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

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