Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wie werden GWG bis 1.000 EUR ab 2010 bilanzsteuerlich behandelt? Einlage ins Betriebsvermögen: Geänderte Bemessungsgrundlage für die Abschreibung Aktienverluste: Gewinnminderung in der Bilanz ist möglich Betrieblicher Schuldzinsenabzug: BFH bestätigt periodenübergreifende Ermittlung! Einnahmenüberschussrechnung: AfA kann nicht nachgeholt werden Anteile an Personengesellschaften: Veräußerung durch juristische Person ist gewerbesteuerpflichtig Gutscheine für Arbeitnehmer: Schon bei der Ausgabe fällt Umsatzsteuer an Gemischtgenutzte Immobilie: Wenn ein Gesellschafter einen Teil privat nutzt Umsatzsteuerliches Entgelt: Wann sind Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung Entgelt? Innergemeinschaftliche Lieferung: Wann kommt es auf die Nachweise nicht an? Falsche Angaben: Bereits ausgestellte Rechnungen können korrigiert werden Bereitstellungsentgelte: Warum Bereitstellungsentgelte nicht der Umsatzsteuer unterliegen Vorsteuervergütungsverfahren: Antragsfrist einmalig bis zum 31.03.2011 verlängert Private Pkw-Nutzung: Einklang beim Listenpreis für Umsatz- und Einkommensteuer Geschäftsveräußerung im Ganzen: Wenn der Käufer den alten Mietvertrag nicht übernimmt Vorsteuerabzug: Wie gutgläubig darf ein Unternehmer sein? Geschäftsveräußerung: Ist eine Grundstücksübertragung auf den Organträger steuerbar? Aussetzung der Vollziehung: Finanzamt darf keinen Steueraufschub aufdrängen Vorlage von Originalbelegen: Kein Anspruch auf jederzeitige Rückgabe vom Finanzamt

Gutscheine für Arbeitnehmer: Schon bei der Ausgabe fällt Umsatzsteuer an

Kürzlich hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung von Einkaufsgutscheinen beschäftigt. Im Ausgangsfall konnten die Arbeitnehmer eines Betriebs Teile ihres Arbeitslohns in Wertgutscheine umwandeln. Die Gutscheine hatten einen aufgedruckten festen Währungswert. Mit ihnen konnten die Arbeitnehmer Waren in verschiedenen Läden einkaufen.

Nach Auffassung des höchsten europäischen Gerichts fällt schon mit der Ausgabe solcher Gutscheine mit aufgedrucktem festen Währungswert Umsatzsteuer an. Daher muss der Arbeitgeber die Umsatzsteuer von 19 % aus dem Nennwert des Gutscheins herausrechnen und an das Finanzamt abführen.

Ob später bei der Einlösung des Gutscheins in Waren noch einmal Umsatzsteuer anfällt, lässt der EuGH in seiner Entscheidung offen. Folgerichtig wäre dies jedoch schon. Voraussichtlich wird sich insbesondere die Finanzverwaltung auf diesen Standpunkt stellen: Damit fiele die Umsatzsteuer einmal bei der Ausgabe der Gutscheine und einmal bei der Ausgabe der Waren an. Zu beachten ist dabei jedoch, dass der Arbeitergeber einen Vorsteuerabzug aus dem Ankauf der Gutscheine geltend machen kann, so dass es grundsätzlich nicht zur Doppelbesteuerung kommt. Da sich die Finanzverwaltung zu diesem Problem noch nicht geäußert hat, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

Hinweis: Die dargestellten Konsequenzen ergeben sich nur für Gutscheine mit einem aufgedruckten festen Währungswert. Sollten Sie in Ihrem Betrieb solche Gutscheine an ihre Mitarbeiter ausgeben oder als Unternehmer einlösen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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