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Informationen für Kapitalanleger

Fiktive Quellensteuer: Warten Sie besser den nächsten Auszahlungstermin ab

Bei Länderanleihen mit einer fiktiven ausländischen Quellensteuer wird ein Pauschalbetrag zwischen 10 % und 20 % von der Steuerlast des Sparers abgezogen, den dieser überhaupt nicht zu bezahlen braucht: Die heimische Depotbank verrechnet die Auslandsabgabe nämlich sofort mit der Abgeltungsteuer und führt nur den verbleibenden Differenzbetrag an den deutschen Fiskus ab. Dies kann bei Anleihen aus einigen Ländern (z.B. Uruguay, Ecuador) dazu führen, dass die endgültige Steuerbelastung effektiv nur bei 5 % liegt und somit eine hohe Nettorendite verbleibt.

Diese Ersparnis über die Verrechnung einer nichterhobenen Steuer gelingt aber nur bei einer ordnungsgemäßen Zinsauszahlung, meist einmal jährlich. Verkauft der Anleger seine Anleihen vor dem Ausschüttungstermin, erhält er die bis dahin aufgelaufenen Erträge zwar über Stückzinsen taggenau und muss sie als normale Kapitaleinnahmen der Abgeltungsteuer unterwerfen. Allerdings wird dann keine ausländische Quellensteuer angerechnet.

Denn nach einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums wirkt sich die fiktive Quellensteuer nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für alle noch nicht bestandskräftigen Einkommensteuerfälle nur dann aus, wenn es zu einer regulären Zinsauszahlung kommt. Stückzinsen hingegen stellen einen Teil des vom Anleihekäufer aufgewandten Kaufpreises und somit den Gegenwert aus der Veräußerung noch nicht fälliger Zinsforderungen dar.

Hinweis: Sofern Sie solche fiktiven Anleihen also vor dem Fälligkeitstermin abstoßen möchten, sollten Sie zumindest den nächsten Auszahlungstermin abwarten und die günstige Anrechnung noch mitnehmen. Der Verkauf erst einen Tag später rettet das Steuersparmodell bereits.

Beispiel: Ein lediger Sparer hält eine Länderanleihe und

  1. kassiert bei Zinsfälligkeit 10.000 EUR oder
  2. verkauft die Anleihe kurz vorher und erhält 9.800 EUR Stückzinsen.

Das DBA mit dem Quellenstaat sieht bei Zinsen eine Anrechnung fiktiver Steuern in Höhe von 20 % der Einnahmen vor.

Alternative 1. 2.
Zinsgutschrift 10.000 EUR  
vereinnahmte Stückzinsen   9.800 EUR
25 % Abgeltungsteuer 2.500 EUR 2.450 EUR
fiktive Quellensteuer, 20 % 2.000 EUR -
die Bank führt ab 500 EUR 2.450 EUR
Nettoertrag nach Steuern 9.500 EUR 7.350 EUR

Solche fiktiven Anleihen sind nicht risikoreicher als herkömmliche festverzinsliche mit gleicher Schuldnerqualität. Sie notieren in Euro an deutschen Börsen und können täglich angekauft und verkauft werden. Allerdings ist die Liquidität nicht bei allen Anleihen hoch. 

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

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