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Öffentliche Verwaltung: Medienbruchfreie Erfassung vom Antrag bis zur Archivierung geplant

Ziel eines neuen Gesetzesvorhabens ist es, durch den Abbau bundesweiter Hindernisse die elektronische Kommunikation mit den Verwaltungsbehörden und dem Fiskus  zu erleichtern - sowohl untereinander als auch zwischen den Behörden und den Bürgern bzw. Unternehmen. Angestrebt werden medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung. Hierzu sollen an den Lebenslagen der Bürger und dem Bedarf von Unternehmen ausgerichtete Verwaltungsdienstleistungen aus einer Hand angeboten und Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

Die übliche Schriftform soll - neben der qualifizierten elektronischen Signatur - durch zwei weitere sichere Verfahren ersetzt werden können:

  1. von der Verwaltung angebotene Formulare, die in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung des Absenders oder des Antragstellers übermittelt werden - insbesondere durch die Online-Ausweisfunktion (oder eID-Funktion) des neuen Personalausweises
  2. De-Mail als Versandoption, die eine sichere Anmeldung des Versenders voraussetzt

Ferner soll das neue Gesetz die elektronische Beibringung von Nachweisen im Verwaltungsverfahren vereinfachen und klarstellende Regelungen zur elektronischen Akte schaffen.

Hinweis: Da die Abgabenordnung entsprechend angepasst wird, dürfen Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, beispielsweise mit De-Mail versendet werden, ohne dass sie dadurch unbefugt offenbart, verwertet oder abgerufen würden. Ferner dürfen akkreditierte Diensteanbieter die Steuerdaten beim Versenden kurz automatisiert entschlüsseln. Schließlich können Steuerzahler ihren Einspruch auch elektronisch einlegen; dazu genügt es, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. 

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