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Mündliche Verhandlung: Wer unentschuldigt fehlt, muss nicht immer zahlen

Haben Sie schon einmal einen Finanzgerichtsprozess gegen Ihr Finanzamt geführt? Dann wissen Sie vielleicht, dass das Gericht Ihr persönliches Erscheinen anordnen darf. Bleiben Sie dem Gerichtstermin trotzdem fern, kann das Gericht ein Ordnungsgeld gegen Sie festsetzen.

Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) droht diese teure Konsequenz allerdings nur dann, wenn Ihr unentschuldigtes Fehlen das Verfahren verzögert. Salopp gesagt: War es für den Prozessverlauf letztlich egal, ob Sie zum Gerichtstermin erschienen sind oder nicht, darf das Finanzgericht (FG) Sie später nicht mit einem Ordnungsgeld sanktionieren.

Der BFH erklärt seine Entscheidung damit, dass das Ordnungsgeld unter anderem dazu dient, das Verfahren zu beschleunigen. Aus dieser gesetzlichen Zielrichtung lässt sich ableiten, dass die Festsetzung eines Ordnungsgeldes eine tatsächlich eingetretene Verfahrensverzögerung voraussetzt.

Hinweis: Da Sie als Prozessbeteiligter nicht im Vorhinein wissen können, ob sich Ihre persönliche Anwesenheit vor Gericht möglicherweise als entbehrlich herausstellt, sollten Sie auch nicht darauf spekulieren, dass das FG später doch kein Ordnungsgeld festsetzt.

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