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Steuerfreier Grundfreibetrag: Freibetrag steigt in 2013 und 2014 mit den Lebenshaltungskosten

Eine kleine Steuerentlastung für die Jahre 2013 und 2014 verdanken wir dem Umstand, dass der Grundfreibetrag angehoben werden muss. Da Erwerbseinkommen, das für den Lebensunterhalt notwendig ist, in Deutschland nicht besteuert werden darf, prüft die Bundesregierung alle zwei Jahre die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern. Nun bestätigt der Neunte Existenzminimumbericht, was schon seit längerem absehbar war: Der bisherige Grundfreibetrag von 8.004 EUR reicht nicht aus, um das Existenzminimum von Erwachsenen im Jahr 2013 steuerfrei zu halten. Beim Kinderfreibetrag besteht dem Bericht zufolge vorerst kein Erhöhungsbedarf.

Über das Gesetz zum Abbau der kalten Progression soll der Grundfreibetrag 2013 um 126 EUR und 2014 um weitere 224 EUR erhöht werden. Da diese Erhöhungen zwingend erforderlich sind, um nicht zum 01.01.2013 eine verfassungswidrige Situation zu schaffen, gilt es, das Gesetz zügig zu verabschieden.

Der notwendige Lebensunterhalt setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

  • Ernährung, Kleidung, Körperpflege
  • Hausrat, Haushaltsenergie
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder
  • Unterkunft (Bruttokaltmiete und vergleichbare Aufwendungen für Haus- oder Wohnungseigentum)
  • Heizung einschließlich Warmwasserbereitung
  • Versicherungsschutz für den Krankheits- und Pflegefall auf sozialhilferechtlich gewährtem Leistungsniveau

  

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zum Thema: Einkommensteuer

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