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Verbindliche Auskunft: Kein Anspruch auf Bindung bei rückwirkender Gesetzesänderung

Sie können beim Finanzamt einen Antrag auf verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung genau bestimmter, künftiger Sachverhalte stellen. Das Finanzamt ist bei Erteilung einer verbindlichen Auskunft an Gesetze und auch an Erlasse des Bundesfinanzministeriums gebunden.

Hinweis: Grundsätzlich haben Sie aus Gründen der Planungs- und Entscheidungssicherheit einen Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft durch das Finanzamt. Im Regelfall enthält eine erteilte Auskunft den Vermerk, dass sie auf den gegenwärtig geltenden Steuernormen beruht und bei deren Aufhebung oder Änderung außer Kraft tritt.

Die Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft entfällt ab dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Auskunft beruht, aufgehoben oder geändert werden. Bei einer rückwirkenden Gesetzesänderung wirken Aufhebung oder Änderung auch in die Vergangenheit zurück. Nach einer Entscheidung des Finanzgericht Hamburg entspricht das dem allgemeinen Grundsatz, dass Steuerzahler mit Gesetzesänderungen rechnen müssen und nicht auf den zeitlich unbegrenzten Fortbestand einer einmal geltenden Rechtslage vertrauen können. Auch die Erteilung einer verbindlichen Auskunft rechtfertigt deshalb nicht das Vertrauen darauf, das jeweilige Gesetz werde auch in Zukunft nicht geändert.

Das gilt auch dann, wenn Sie auf eine verbindliche Auskunft in besonderem Maße vertraut und daraufhin zum Beispiel umstrukturiert oder investiert haben und die Gesetzesänderungen wie etwa der Wegfall hoher Verlustvorträge eine besondere Härte mit sich bringen. Es sei denn, Sie können persönliche Billigkeitsgründe geltend machen, etwa, wenn die Abweichung von der verbindlichen Auskunft nach Lage des Einzelfalls zu einer ernsthaften Gefährdung Ihrer persönlichen Existenz führen würde.

Hinweis: Beim Bundesfinanzhof ist eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden, da die Revision gegen die Entscheidung der Hamburger Richter nicht zugelassen ist.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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