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Volljähriges behindertes Kind: Wann ein Pflegekindschaftsverhältnis steuerlich anerkannt wird

Kindbedingte steuerliche Vergünstigungen (Kindergeld, Kinderfreibeträge) können auch für Pflegekinder beansprucht werden. Das Einkommensteuergesetz setzt hierfür aber voraus, dass Pflegeeltern und Pflegekind durch ein "familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band" verbunden sind.

Hinweis: Bei volljährigen Kindern wird ein Pflegekindschaftsverhältnis in der Regel nur anerkannt, wenn das Kind hilflos oder behindert ist.

Weitere Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Pflegekindschaftsverhältnisses ist, dass die Pflegeeltern das Kind nicht einzig aufgrund finanzieller Vorteile in den Haushalt aufgenommen haben und dass das Kind mit seinen leiblichen Eltern in keinem Obhuts- und Pflegeverhältnis mehr steht.

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Beschluss die Grundsätze zusammengefasst, nach denen er ein Pflegekindschaftsverhältnis steuerlich anerkennt. Folgende Aspekte sind hervorzuheben:

  • Kontakt zu leiblichen Eltern: Ein steuerlich anzuerkennendes Pflegekindschaftsverhältnis liegt nicht vor, wenn noch ein regelmäßiger persönlicher Kontakt zu einem leiblichen Elternteil besteht.
  • Autoritätsstellung: Die Pflegeeltern müssen zum behinderten Kind in einem Erziehungsverhältnis stehen, das mit dem Eltern-Kind-Verhältnis vergleichbar ist und sich auf eine durch die Pflegeeltern eingenommene Autoritätsstellung stützt.
  • Ideelle Bindung: Damit die behinderte Person mit den Pflegeeltern durch ein familienähnliches Band "verbunden ist", muss die ideelle Beziehung zwischen ihnen bereits über einen längeren Zeitraum bestanden haben.
  • Längerfristiges Band: Ein "auf längere Dauer berechnetes Band" liegt vor, wenn die Pflegeeltern die bereits entstandene familiäre Bindung auch zukünftig erhalten wollen; in der Regel genügt eine beabsichtigte Dauer von zwei Jahren. Nicht entscheidend ist dagegen, ob die tatsächliche Dauer im Rückblick kürzer oder länger ausfällt (die Absicht ist ausschlaggebend).
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zum Thema: Einkommensteuer

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