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Einkünfteerzielungsabsicht: Auch Katalogberuf kann als Liebhaberei qualifiziert werden

Bei einem typischen Gewerbebetrieb gilt normalerweise, dass ein Gewinn die Steuerlast erhöht, während ein Verlust die Steuerlast mindert - wenn nicht gar auf null reduziert. Erwirtschaftet ein Unternehmer nur Verluste, kann das Finanzamt eine andere Motivation als Gewinnstreben vermuten. Ohne Gewinnstreben fehlt jedoch ein existentiell wichtiger Punkt, um als Unternehmer zu gelten.

Das musste kürzlich auch ein Psychotherapeut aus Bayern feststellen: Das Finanzgericht München erkannte die Verluste aus seiner Therapeutentätigkeit nicht an. Daraufhin korrigierte das Finanzamt Verluste in Höhe von ca. 10.000 EUR aus fünf Jahren, so dass der Therapeut mehrere Tausend Euro an Steuern plus Zinsen nachzahlen musste.

Für diese Feststellung hat sich in der Rechtsprechung der Begriff "Liebhaberei" etabliert. Er bedeutet, dass private Interessen und Beweggründe ursächlich für die unternehmerische Tätigkeit sind. Erwirtschaftet jemand dabei Gewinne, ist das für die Finanzverwaltung nicht weiter beachtlich. Für sie fängt die Liebhaberei oder das Hobby erst dann an, wenn Verluste entstehen und keine Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu begrenzen bzw. in Gewinne umzuwandeln. Dann erkennt sie die Verluste nicht an, so dass diese die Steuerlast des "Liebhabers" auch nicht mehr mindern können.

Das Interessante an dem Fall des Psychotherapeuten ist, dass nicht ein typisches Hobby, sondern eine anerkannte freiberufliche Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft wurde: ein Warnsignal an alle Selbständigen, die ihre Verluste seit Jahren einfach stehenlassen, ohne Gegenmaßnahmen zu ergreifen!

Hinweis: Um mit Ihrer Tätigkeit nicht in die steuerlich unbeachtliche Liebhaberei abzurutschen, sollten Sie in Verlustjahren eine Analyse der Situation dokumentieren. Dabei helfen einige Warum-Fragen:

  • Warum ist der Verlust da (inner- und außerbetriebliche Gründe)?
  • Wie sieht die Zukunft aus?
  • Was muss geändert werden?

Auf jeden Fall sollten Sie einen Plan zur Verbesserung der Situation machen und diesen auch genau so umsetzen. Möglicherweise muss der Betrieb umstrukturiert werden. Sollten dann immer noch Verluste entstehen, geht das ganze Spiel von vorne los. Vermutet die Finanzverwaltung dann immer noch Liebhaberei, können Sie der Vermutung immerhin mit Hilfe Ihrer Aufzeichnungen und der umgesetzten Pläne entgegentreten.
 
 

Information für: Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

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