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Geldspielgeräte: BFH sieht bei der Umsatzsteuer keinen Änderungsbedarf

Die Umsatzbesteuerung von Glücksspielen war schon Gegenstand vieler Gerichtsverfahren. Selbst der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mehrmals zu dieser Problematik geäußert. Die Betreiber von Geldspielautomaten konnten mit ihrem Anliegen der Steuerbefreiung hier besonders gut durchdringen.

In einem jüngst vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Streitfall hatte ein Betreiber mit demselben Ziel jedoch nicht so viel Glück. Mit keinem seiner Argumente konnte er die Richter davon überzeugen, dass die aktuelle deutsche Rechtslage rechtswidrig ist. So ist zum Beispiel die Verwaltungspraxis, nach der beim Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit der Kasseninhalt des Geräts nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums als Besteuerungsgrundlage für die Umsatzsteuer zugrunde gelegt wird, nicht zu beanstanden. Als ebenso unproblematisch sieht der BFH die Frage des Nebeneinanders der Vergnügungsteuer bzw. anderer vergleichbarer Abgaben und der Umsatzsteuer an.

Hinweis: Diese ablehnende Entscheidung des BFH lässt vermuten, dass die Karten der Geldspielgerätebranche bei der Umsatzsteuer ausgereizt sind. Zwar waren die Umsätze aus Geldspielautomaten früher auf der Grundlage eines EuGH-Urteils steuerfrei. Es ist aber nicht zu erwarten, dass die zum 06.05.2006 eingeführte Regelung, die zur Steuerpflicht der Umsätze geführt hat, von den Gerichten wieder gekippt wird.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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