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GroKo: So könnten die Auswirkungen auf die Unternehmensteuern aussehen

Es war zweifelsohne eine schwierige Geburt: Nach wochenlangen Verhandlungen einigten sich die Verhandlungsparteien inzwischen auf einen Koalitionsvertrag für die anstehende Wahlperiode. Dabei fokussierte sich die aus CDU, CSU und SPD bestehende "GroKo" auch auf das Steuerrecht.

Noch sind die formulierten Ziele eher schwammig gefasst, jedoch ist deutlich erkennbar, welche Themen demnächst auf der Agenda des Gesetzgebers stehen werden. Für Unternehmen sind vor allem die folgenden Vorhaben von Bedeutung:

  • Umsetzung der EU Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD), insbesondere zeitgemäße Ausgestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung, Ergänzung von Hybridregelungen und Anpassung der Zinsschranke
  • Bekämpfung von Steuerdumping, Steuerbetrug, Steuervermeidung und Geldwäsche
  • Gerechte Besteuerung großer Konzerne
  • Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung, insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen
  • Ergreifen von Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft
  • Steuerliche Anreize für Unternehmensgründungen und Wagniskapital durch die Befreiung von der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung in den ersten beiden Jahren nach Gründung und Entbürokratisierung durch einen "One-Stop-Shop" für Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren
  • Reduzierung der pauschalen Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridfahrzeuge auf 0,5 % des inländischen Listenpreises und Einführung einer auf fünf Jahre befristeten Sonder-AfA von 50 %

Weitere, steuerpolitische Ziele sehen die Koalitionspartner in folgenden Punkten:

  • Abschmelzung von Möglichkeiten der Grunderwerbsteuervermeidung
  • Entlastung von Familien bei der Grunderwerbsteuer
  • Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Internet
  • Ausbau der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung
  • Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung bis 2021
  • Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge
  • Einführung einer Finanztransaktionssteuer
  • Abschaffung des Solidaritätszuschlags für untere und mittlere Einkommen

Hinweis: Mit dem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD den Grundstein für die gemeinsame Regierungsarbeit in dieser Legislaturperiode gelegt. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die vorgesehenen Maßnahmen nun auch tatsächlich umgesetzt werden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

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