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Europäischer Gerichtshof: Sind Surf- und Segelkurse umsatzsteuerfrei?

Das Finanzgericht Hamburg (FG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob und in welchem Umfang Surf- und Segelkurse nach der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) umsatzsteuerfrei sind.

Im Ausgangsverfahren ging es um eine Surf- und Segelschule, deren Kurse überwiegend von Privatpersonen, aber auch von Schulklassen im Rahmen von Klassenreisen gebucht wurden. Zudem nahmen Hochschulgruppen unter anderem im Rahmen der Sportlehrerausbildung an den Kursen teil. Für die Kursteilnehmer standen auch Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Segelschule ging davon aus, dass sowohl die Kurse als auch die Beherbergungsleistungen nach nationalem und nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei seien.

Das FG versagte die Umsatzsteuerbefreiung, hielt jedoch eine Berufung der Schule auf die MwStSystRL für möglich. Danach sind der von Privatlehrern erteilte Schul- und Hochschulunterricht sowie damit verbundene Dienstleistungen durch private und anerkannte Einrichtungen umsatzsteuerfrei.

Der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts wird vom EuGH jedoch sehr weit ausgelegt. Auf dieser Grundlage haben Finanzgerichte bislang teilweise sehr weitreichende Steuerbefreiungen gewährt, zum Beispiel für den Unterricht von Tango-Lehrern. Das FG bezweifelt hingegen, ob die Steuerbefreiung der Segelschule nach Unionsrecht derart weit ausgelegt werden darf. Es möchte deshalb vom EuGH wissen, ob Surf- und Segelunterricht unter den unionsrechtlichen Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts fällt.

Hinweis: Das FG hat das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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