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Grunderwerbsteuer: Wann ist ein Grundstückskaufvertrag rückgängig gemacht?

Machen Sie einen Grundstückskaufvertrag rückgängig, fällt für den letztlich nicht durchgeführten Erwerbsvorgang keine Grunderwerbsteuer an. Doch seien Sie vorsichtig! Heben Sie z.B. einen Grundstückskaufvertrag auf und schließen mit denselben Vertragspartnern oder diesen nahestehenden Personen unmittelbar nach der Aufhebung einen neuen Vertrag über dasselbe Grundstück, ist damit der ursprüngliche Vertrag in der Regel nicht rückgängig gemacht.

Zumindest grunderwerbsteuerrechtlich hat das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) dies als Vertragsänderung gewertet, die nicht dazu führt, dass die Grunderwerbsteuerfestsetzung aufzuheben wäre. Dies war im Streitfall besonders ärgerlich. Denn der Vertrag war "aufgehoben" worden, weil einer der ursprünglichen Vertragspartner den Kaufpreis nicht zahlen konnte. Der neue Vertrag war dann mit dessen nichtehelicher Lebenspartnerin allein abgeschlossen worden. Da das FG aber die Rückabwicklung nicht anerkannte und die Grunderwerbsteuerfestsetzung somit bestehen blieb, forderte das Finanzamt diese beim Verkäufer ein, weil der potentielle Käufer natürlich auch diese Forderung nicht zahlen konnte.

Hinweis: Grundsätzlich trägt zwar der Erwerber die Grunderwerbsteuer, Steuerschuldner sind aber beide Vertragsseiten, so dass das Finanzamt auch eine Festsetzung gegenüber dem Grundstücksveräußerer vornehmen kann.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

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