Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Erstinvestitionen: Zweifelsfragen zum Investitionszulagengesetz geklärt Periodengerechte Gewinnermittlung: BFH bestätigt Rechnungsabgrenzung bei Zinszuschuss Hofladen als Gewerbebetrieb: BFH legt konkrete Grenzen für gewerbliche Tätigkeit fest Abnutzbare Wirtschaftsgüter: BFH und Finanzverwaltung einig über Teilwertabschreibung Betriebsausgabenabzug: Überentnahmen können durch kurzfristige Einlagen nicht umgangen werden Rückstellungen in der Steuerbilanz: Verwaltung erkennt Rückkaufverpflichtung von Autohändlern nicht an Private Kfz-Nutzung: Wann gehört ein Leasingfahrzeug zum Betriebsvermögen? Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen: BFH zeigt Finanzverwaltung klare Grenze auf! Innergemeinschaftliche Lieferungen: Steuerbefreiung ist trotz fehlender Abholvollmacht möglich Geschäftsveräußerung im Ganzen: Partielle Übernahme der Mietverträge reicht für Steuerfreiheit Untervermittlung von Versicherungen: Umsatzsteuerbefreiung bei Benennung von Kunden gegen Provisionszahlung Gemischtgenutzte Gebäude: Wie beeinflusst die Zuordnung den Vorsteuerabzug für Herstellungskosten? Vorsteuerabzug: BFH schließt Rechnungen für Scheinlieferungen aus Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: Nachweise müssen auf elektronischem Weg erbracht werden Wechsel des Organträgers: Zeitpunkt des Leistungsbezugs für Vorsteuerabzug entscheidend! Herstellerrabatt auf Arzneimittel: Entgeltsminderungen nur in Höhe des Nettobetrags Geerbtes Betriebsvermögen: Zu hohe Entnahmen führen zu Steuernachzahlungen Grunderwerbsteuer: Wann gehören Sanierungskosten zur Bemessungsgrundlage? Investitionszulage: Förderung setzt keine aktive Nutzung voraus

Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: Nachweise müssen auf elektronischem Weg erbracht werden

Wenn Sie als Unternehmer Gegenstände in ein Drittland (d.h. ins Ausland außerhalb der EU) befördern oder versenden - oder Ihr Abnehmer dies tut -, kann die Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei sein. Dass alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, muss sich u.a. aus entsprechenden Belegen wie Ausfuhrnachweisen in Form

  • einer Ausfuhrbestätigung der Grenzzollstelle,
  • eines Versendungsbelegs oder
  • eines sonstigen handelsüblichen Belegs ergeben.

Seit dem 01.07.2009 besteht in der gesamten EU die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren, womit die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung abgelöst wurde. Dies betrifft grundsätzlich alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg (Straßen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr). In Deutschland können Sie hierfür bereits seit dem 01.08.2006 das IT-System "ATLAS-Ausfuhr" nutzen.

Die Verwaltung hat zum belegmäßigen Nachweis für jene Fällen, in denen die Ausfuhranmeldung mittels des EDV-gestützten Verfahrens erfolgt, ausführlich Stellung genommen. Bei Bedarf informieren wir Sie gern über die Einzelheiten.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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