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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Doppelbesteuerung: Ist abkommenswidrig einbehaltene Schweizer Abzugsteuer anrechenbar?

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs kann abkommenswidrig in der Schweiz erhobene Quellensteuer nicht auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden, wenn

  • Sie in Deutschland leben und als Arbeitnehmer in der Schweiz tätig - also ein Grenzgänger - sind und 
  • Ihre Einkünfte vom schweizerischen Arbeitgeber nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz voll in Deutschland als dem Ansässigkeitsstaat besteuert werden.

Dies gilt selbst dann, wenn der fehlerhafte Steuereinbehalt in der Schweiz durch Versäumnis von Fristen nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und es damit zur Doppelbesteuerung kommt.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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