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Informationen für Freiberufler

EDV-Consulting: Auch Autodidakten sind Freiberufler

Sind Sie als Systemprogrammierer und Unternehmensberater auf dem Gebiet des EDV-Consulting/Software Engineering selbständig tätig? In der Vergangenheit haben die Finanzämter diese Tätigkeit je nach berufsspezifischen Fachkenntnissen und Berufsausbildung entweder als freiberuflich oder als gewerblich eingestuft.

In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass ein Autodidakt, der über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, einen ingenieurähnlichen und damit einen freien Beruf ausübt, wenn er Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut. Nach Auffassung des BFH zeichnet sich eine Tätigkeit als Ingenieur dadurch aus, dass sie durch die Wahrnehmung von für den Ingenieurberuf typischen Aufgaben geprägt wird. Zu den Aufgaben eines Ingenieurs gehört es, auf der Grundlage naturwissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange technische Werke zu planen, zu konstruieren und ihre Fertigung zu überwachen.

Hinweis: Bislang mussten Sie als Autodidakt die Art und Weise Ihres Selbststudiums sowie die Anwendung Ihres Fachwissens gegenüber der Finanzverwaltung akribisch nachweisen. Der BFH betont hingegen in seinem aktuellen Urteil, dass es im Wesentlichen ausreicht, eine Tätigkeit auszuüben, die durch die typischen Aufgaben des Trägers eines Katalogberufs geprägt wird.

Information für: Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

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