Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wie werden GWG bis 1.000 EUR ab 2010 bilanzsteuerlich behandelt? Einlage ins Betriebsvermögen: Geänderte Bemessungsgrundlage für die Abschreibung Aktienverluste: Gewinnminderung in der Bilanz ist möglich Betrieblicher Schuldzinsenabzug: BFH bestätigt periodenübergreifende Ermittlung! Einnahmenüberschussrechnung: AfA kann nicht nachgeholt werden Anteile an Personengesellschaften: Veräußerung durch juristische Person ist gewerbesteuerpflichtig Gutscheine für Arbeitnehmer: Schon bei der Ausgabe fällt Umsatzsteuer an Gemischtgenutzte Immobilie: Wenn ein Gesellschafter einen Teil privat nutzt Umsatzsteuerliches Entgelt: Wann sind Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung Entgelt? Innergemeinschaftliche Lieferung: Wann kommt es auf die Nachweise nicht an? Falsche Angaben: Bereits ausgestellte Rechnungen können korrigiert werden Bereitstellungsentgelte: Warum Bereitstellungsentgelte nicht der Umsatzsteuer unterliegen Vorsteuervergütungsverfahren: Antragsfrist einmalig bis zum 31.03.2011 verlängert Private Pkw-Nutzung: Einklang beim Listenpreis für Umsatz- und Einkommensteuer Geschäftsveräußerung im Ganzen: Wenn der Käufer den alten Mietvertrag nicht übernimmt Vorsteuerabzug: Wie gutgläubig darf ein Unternehmer sein? Geschäftsveräußerung: Ist eine Grundstücksübertragung auf den Organträger steuerbar? Aussetzung der Vollziehung: Finanzamt darf keinen Steueraufschub aufdrängen Vorlage von Originalbelegen: Kein Anspruch auf jederzeitige Rückgabe vom Finanzamt

Vorsteuerabzug: Wie gutgläubig darf ein Unternehmer sein?

In einem kürzlich entschiedenen Fall des Bundesfinanzhofs (BFH) ging es um die Frage, ob der Vorsteuerabzug aus der Eingangsleistung eines Unternehmers von dessen Gutgläubigkeit abhängen kann. Es hatte sich herausgestellt, dass die Umsätze einer GmbH in einen Umsatzsteuerbetrug verstrickt waren. Obwohl der Geschäftsführer hiervon keine Kenntnis hatte, versagte ihm der BFH den Vorsteuerabzug.

Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs und des BFH kann es für den Vorsteuerabzug entscheidend sein, ob ein Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Unternehmen in Betrügereien verstrickt ist. Beachtlich ist, dass bei einer GmbH auch die Kenntnisse der Arbeitnehmer mit einbezogen werden können. Für den Geschäftsführer besteht somit auch in diesem Zusammenhang eine Kontroll- und Überwachungspflicht.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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