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Informationen für Hausbesitzer

Befreiung von der Grunderwerbsteuer: Unterscheidung von Ehe und Lebenspartnerschaft ist verfassungswidrig

Seit dem 01.08.2001 können zwei Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft ähnlich der Ehe begründen. Eine steuerliche Zusammenveranlagung ist dennoch weiterhin nur für Ehegatten möglich. Dagegen kam es bei der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer aufgrund diverser Gesetzesänderungen bereits zur Gleichstellung.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehegatten und Lebenspartnern durch das Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung von 1997 nicht gerechtfertigt ist. Eine Neuregelung für Altfälle soll die Gleichheitsverstöße rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft beseitigen.

Denn mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurden die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten hinsichtlich der grunderwerbsteuerlichen Befreiungen zwar gleichgestellt. Dies galt jedoch nicht rückwirkend, sondern war auf Vorgänge nach dem 13.12.2010 beschränkt. Für offene Altfälle galten daher weiterhin die alten Bestimmungen, die für eingetragene Lebenspartner keine Ausnahme von der Besteuerung des Grunderwerbs vorsahen.

Hinreichend wichtige Gründe für diese Schlechterstellung der Lebenspartner sieht das BVerfG nicht, da sie den Ehegatten familien- und erbrechtlich gleichgestellt sowie persönlich und wirtschaftlich in gleicher Weise miteinander verbunden sind. Zudem begründet die Lebenspartnerschaft - wie die Ehe - eine gegenseitige Unterhalts- und Einstandspflicht.

Hinweis: Dieser BVerfG-Beschluss könnte auch die Diskussion um den Splittingtarif beschleunigen. Hierzu sind beim Bundesfinanzhof mehrere Revisionsverfahren anhängig und auch dem BVerfG liegen diverse Verfassungsbeschwerden vor. Leben Sie mit Ihrem eingetragenen Lebenspartner zusammen, sollten Sie Ihre Einkommensteuerbescheide mit Verweis auf die anhängigen Verfahren, über die wir Sie gern näher informieren, bis zur endgültigen Entscheidung offenhalten.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

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