Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Gesellschafterdarlehen: Auch als vorweggenommene Anschaffungskosten steuerlich abziehbar

Verkaufen Sie Anteile an einer GmbH oder wird die Gesellschaft insolvent, wird der erlittene Verlust bei Ihren gewerblichen Einkünften zu 60 % berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass Sie als privater Gesellschafter zu mindestens 1 % an der GmbH beteiligt waren (wesentliche Beteiligung). Dann kann das realisierte Minus unabhängig von Haltefristen beim Finanzamt geltend gemacht und mit anderen Einkünften - wie Miete, Lohn, Firmengewinn oder Rente - verrechnet werden. Bei "normalen" Börsenverlusten mit Aktien ist das nicht möglich; mit diesen können Sie nur Aktiengewinne ausgleichen.

Beispiel: Ein Gesellschafter hat einen GmbH-Anteil zu 50.000 EUR angeschafft. Der GmbH ist es allerdings schlecht ergangen, so dass er ihr ein Darlehen von 20.000 EUR gewährt. Dennoch wird die GmbH insolvent. Wirtschaftlich muss der Gesellschafter (50.000 EUR + 20.000 EUR =) 70.000 EUR rote Zahlen verbuchen, steuerlich kommt für ihn ein gewerblicher Verlust von (70.000 EUR x 60 % =) 42.000 EUR zum Ansatz.

Wie sieht es aber aus, wenn ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen zu einem Zeitpunkt gewährt hat, zu dem er noch gar nicht wesentlich an der GmbH beteiligt war, und wenn er erst später - allerdings vor der Insolvenz - eine wesentliche Beteiligung erwirbt? Dann lässt sich einwenden, dass das Darlehen zum Zeitpunkt der Hingabe gar nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein konnte, so dass es sich dabei auch nicht um nachträgliche Anschaffungskosten handeln kann.

Doch der Verlust aus dem Gesellschafterdarlehen zählt auch in diesem Fall: Denn sogenannte vorweggenommene Anschaffungskosten können ebenfalls berücksichtigt werden. Vor dem Erwerb der Beteiligung verausgabte Aufwendungen sind dann als Anschaffungskosten zu qualifizieren, wenn sie erst nach dem endgültigen Entschluss zum Erwerb der Kapitalanlage entstanden sind. Allerdings müssen die Aufwendungen - beispielsweise aufgrund zeitlicher Nähe - konkret mit dem Erwerb der GmbH-Beteiligung zusammenhängen.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.