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Informationen für Unternehmer

Fahrten zur Arbeit: Wann Selbständige die vollen Kosten abziehen können

Üben Sie Ihre Tätigkeit als selbständiger Unternehmer oder Freiberufler an verschiedenen Einsatzorten aus, bei denen es sich nicht um Ihre Betriebsstätten handelt? Dann können Sie Ihre Fahrtkosten zu diesen Orten in voller Höhe als Betriebsausgaben von Ihrer Einkommensteuer abziehen: entweder 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer oder die anteilig auf diese Fahrten entfallenden und nachgewiesenen Kfz-Kosten. Sie müssen sich hier nicht auf die Entfernungspauschale beschränken.

Das Finanzgericht Münster (FG) hat nämlich klargestellt, dass die Abzugsbeschränkung der Entfernungspauschale auf maximal einen Tätigkeitsort (Betriebsstätte) begrenzt und deshalb keine weitere Kürzung des Betriebsausgabenabzugs gerechtfertigt ist. Die Begrenzung Ihres Betriebsausgabenabzugs auf die Entfernungspauschale ist nur dann erlaubt, wenn Sie sich auf immer gleiche Wege einstellen können: etwa durch die Bildung einer Fahrgemeinschaft, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder gezielte Wahl des Wohnsitzes. Insoweit gilt laut FG für Sie dasselbe wie für Arbeitnehmer, die neuerdings auch nur eine regelmäßige Arbeitsstätte (ab 2014: nur eine "erste Tätigkeitsstätte") haben können.

Diese Rechtsprechung bedeutet des Weiteren, dass Sie unter Umständen auch gar keine Betriebsstätte haben: dann nämlich, wenn von Ihren Tätigkeitsorten keiner Einrichtung eine derart zentrale Bedeutung zukommt, dass sie als Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit angesehen werden kann. Denn in einem solchen Fall kann sich auch ein Selbständiger - ebenso wie ein Arbeitnehmer - nicht auf immer gleiche Wege einstellen, um seine Fahrtkosten zu minimieren.

Hinweis: Es ist übrigens unerheblich, ob einige Tätigkeitsorte aufgrund ihrer geringen Entfernung zu Ihrer Wohnung in einem festen Einzugsbereich liegen. Denn Fahrtkosten können auch bei kurzen Entfernungen in der tatsächlichen Höhe abgezogen werden. 

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

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