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Kfz-Steuer: Pick-up kann trotz Anhängemöglichkeit eines Sattelzuganhängers ein Pkw sein

Ein als Lkw zugelassener Dodge RAM 2500, der vom Hersteller als Pick-up konzipiert, jedoch zu einem Minisattelzug umgebaut wurde, ist nach Auffassung des Finanzgerichts Münster kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Pkw einzustufen, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht und das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von über 170 km/h erreicht.

Die entsprechende kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung ist für Sie als Halter eines Fahrzeugs nicht unerheblich, denn die Kfz-Steuern für einen Pkw liegen deutlich  höher als bei einem Lkw.

Es existieren derzeit jedoch keine klaren Richtlinien für die Zuordnung von Zwischenmodellen wie Pick-ups und anderen Fahrzeugen, die sowohl Personen als auch Ladung befördern. Daher ist stets eine Einzelfallbewertung vorzunehmen. Es gibt eine Reihe von Kriterien, die für eine Lkw-Besteuerung zu berücksichtigen sind: Erfüllt beispielsweise Ihr Pick-up die Vorgabe, dass die Nutzungsfläche für Personen höchstens die Hälfte der Ladefläche einnimmt, die hinteren Fenster sichtverschlossen sind und verfügt Ihr Fahrzeug über keine besondere Höchstgeschwindigkeit, spricht dies für die Einstufung als Lkw, andernfalls handelt es sich um einen Pkw. Kommen genügend gewichtige Kriterien zusammen, reichen weitere Details wie etwa eine  Anhängemöglichkeit nicht aus, um aus Ihrem Fahrzeug den kraftfahrzeugsteuerlich günstigeren Lkw zu machen. Eine andere steuerliche Bewertung von Pick-ups ergibt sich auch nicht aus der zum 12.12.2012 in Kraft getretenen Novellierung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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