Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Verbilligte Verpachtung: Ortsübliche Miete darf nicht aus ertragsorientiertem Pachtwert abgeleitet werden Geplante Selbständigkeit: Darlehensverlust als vergebliche vorweggenommene Betriebsausgabe Betriebsgrundlage verkauft: Fehlende Betriebsaufgabeerklärung rettet nicht vor Aufgabegewinn Verbindlichkeiten: Ist der Abzinsungssatz von 5,5 % verfassungswidrig? Recht auf Vorsteuerabzug: Anschrift des leistenden Unternehmers muss bei Rechnungsstellung gültig sein Vorsteuerabzug: Auch bei fehlendem Verweis auf andere Dokumente Rückwirkende Rechnungsberichtigung: Entwurf eines BMF-Schreibens MwSt-Digitalpaket: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses Organschaft: Vorsteueraufteilung nach Nutzungszeiten? Kein Umsatzsteuerschuldner: Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein Zusammenfassende Meldung: Elektronische Übermittlung über ELMA5 Eigenverbrauch: Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2019 Garantiezusage eines Kfz-Händlers: Leistung ist umsatzsteuerfreier Versicherungsumsatz Flüchtlingshilfe: BMF verlängert umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen Gemeinnützige Vereine: BMF-Schreiben erörtert umsatzsteuerliche Behandlung von Sportveranstaltungen Vorsteuerabzug für Sportwagen: Lamborghini versus Ferrari Erbschaftsteuer: Verschonungsabschlag entfällt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens Unternehmenssanierung: Zuständigkeit für Gewerbesteuer Gewerbesteuer: Freibetrag für Personengesellschaften wird nur zeitanteilig gewährt Krankenbeförderung: Wann Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit sind

Krankenbeförderung: Wann Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit sind

Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, sind von der Kfz-Steuer befreit. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass sie von außen als entsprechende Einsatzfahrzeuge erkennbar sind.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass eine steuerbefreite Krankenbeförderung nur dann vorliegt, wenn tatsächlich "kranke" Menschen befördert werden. Als Krankheit gilt nach der Rechtsprechung ein anormaler körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand, der einer medizinischen Behandlung bedarf. Der BFH wies darauf hin, dass der Begriff der Krankheit nicht deckungsgleich mit dem Begriff der Behinderung sei, so dass Behindertentransporte nicht automatisch unter die Steuerbefreiung fallen.

Hinweis: Für die Steuerbefreiung von Krankenbeförderungen darf nach dem BFH-Urteil allerdings nicht gefordert werden, dass das Fahrzeug ausschließlich für dringende Soforteinsätze (Notfalleinsätze) genutzt wird. Voraussetzung ist lediglich, dass die beförderten Personen behandlungsbedürftig sind und die Beförderungen in Zusammenhang mit einer Behandlung stehen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

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