Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Freiberufler

Praxisübernahme: Wie wird die kassenärztliche Zulassung bewertet?

Haben Sie vor, eine Praxis nebst Kassenzulassung zu erwerben, stellt sich die Frage, welchen Wert die miterworbene Zulassung für Sie hat und wie dieser Vorgang steuerlich zu behandeln ist. Die Finanzverwaltung hat zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei dem Erwerb einer Kassenzulassung um Anschaffungskosten für ein abnutzbares Wirtschaftsgut handelt und wie dies zu bewerten ist.

Erwerben Sie die kassenärztliche Zulassung zusammen mit der Praxis und wird hierfür ein Gesamtkaufpreis vereinbart, ist zunächst der Kaufpreis im Verhältnis der Teilwerte (Einzelveräußerungswerte) der einzelnen Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Die Zulassung stellt dann ein selbständiges, immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar. Um den Wert der einzelnen Kassenzulassung zu bestimmen, unterscheidet die Finanzverwaltung drei Fallgruppen:

  • Der Praxiserwerb erfolgt nur in der Absicht, die Kassenzulassung zu erlangen: Hier werden die Anschaffungskosten der Praxis in vollem Umfang der Kassenzulassung zugeordnet.  
  • Der Erwerb erfolgt innerhalb eines zulassungsbeschränkten Planungsbereichs: In diesem Fall wird zunächst der immaterielle Praxiswert (sogenannter Goodwill) nach der Ertragswertmethode bestimmt. Anschließend wird der Kaufpreis nach dem Verhältnis der Teilwerte auf die materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter aufgeteilt. Der sich nach dieser Zuordnung ergebende Goodwill wird dann auf den Wert für die Zulassung und den Rest-Goodwill aufgeteilt.
  • Der Praxiserwerb erfolgt in einem Planungsbereich ohne Zulassungsbeschränkung: Die Kassenzulassung hat keinen eigenen Wert. Der Wert des immateriellen Anlagevermögens entspricht dem Praxiswert und ist über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren abschreibungsfähig.

Hinweis: Da die Vertragsarztzulassung zeitlich unbeschränkt gilt, kommt eine Abschreibung nicht in Betracht. 

Information für: Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.