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Haushaltsbegleitgesetz 2011: Sparmaßnahmen in vielen Bereichen

Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 soll bis 2014 ein Entlastungsvolumen von insgesamt rund 19 Mrd. EUR bringen und beinhaltet verschiedene Vorhaben, die Unternehmen und Privatpersonen entweder direkt oder zumindest mittelbar betreffen. Nachfolgend die acht wichtigsten Eckpunkte:

  • Das Elterngeld wird bei einem Nettoeinkommen im mittleren Verdienstbereich abgesenkt, von 67 % auf 65 % ab einem zu berücksichtigenden Einkommen von 1.240 EUR. Bei einem Monatseinkommen von 2.500 EUR zahlt der Staat also 50 EUR weniger im Monat. Um weiterhin den Höchstbetrag von 1.800 EUR zu erhalten, muss der Monatsverdienst 2.770 EUR und somit 70 EUR mehr als zuvor betragen. Die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes wird bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag aufgehoben. Insoweit entfällt hier der Sockelbetrag von 300 EUR im Monat. Der Elterngeldanspruch entfällt, wenn die berechtigte Person im Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 EUR erzielt. Diese Schwelle ist an das Niveau angenähert, ab dem die Reichensteuer anfällt.
  • Die Höhe der Luftverkehrsteuer ist abhängig von der Entfernung zum Zielort und beträgt 8 EUR für Kurzstrecken bis 2.500 km, 25 EUR für Mittelstrecken zwischen 2.500 km und 6.000 km und 45 EUR für Langstrecken ab 6.000 km. Da die neue Steuer regelmäßig auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit direkt an den Fluggast weitergegeben wird, werden Geschäfts- und Dienstreisen teurer. Alternativ bieten sich grenznahe Flughäfen (z.B. Luxemburg, Basel oder Maastricht) an.
  • Steuerschulden werden dann als Masseverbindlichkeiten qualifiziert, wenn sie bereits von einem vorläufigen Insolvenzverwalter begründet worden sind. Änderungen in der Insolvenzordnung sollen die Position von Finanzverwaltung und Sozialkassen als Pflichtgläubiger im Insolvenzverfahren gegenüber anderen abgesicherten und bevorrechtigten Insolvenzgläubigern verbessern.
  • Durch die Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes erwartet die Bundesregierung geringfügige Auswirkungen auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau oder das Verbraucherpreisniveau. Durch die Einschränkung der Steuerbegünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ist eine Erhöhung der Energiebezugskosten zu erwarten.
  • Durch die Reduzierung von Subventionen aus der ökologischen Steuerreform für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Fortwirtschaft in den Jahren 2011 und 2012 müssen betroffene Unternehmen mit einer höheren Belastung rechnen. Dies hat dann auch geringfügige Auswirkungen auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau oder das Verbraucherpreisniveau.
  • Neu ist ab 2011 ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 2 Mrd. EUR für den Gesundheitsbereich zur Beitragsstabilisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit besteht die Chance, dass die Krankenkassen von ihren Mitgliedern keine oder keine weiteren Zusatzbeiträge fordern und der Unternehmer nicht mit zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen belastet wird.
  • Die Versicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld II zur gesetzlichen Rentenversicherung entfällt. Daraus ergibt sich in der Regel eine Minderung der monatlichen Rentenzahlung von derzeit bis zu 2,09 EUR pro Jahr des Bezugs von ALG II.
  • Die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld II wird als Anrechnungszeit berücksichtigt, um Lücken in der Versicherungsbiografie zu vermeiden und insbesondere bestehende Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrenten weiterhin aufrechtzuerhalten.
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zum Thema: übrige Steuerarten

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