Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Grundstücksübertragung: Wann liegt ein Teilbetrieb vor? Einkommensteuer: Poolvergütung ist kein steuerfreies Trinkgeld Mittelbare Grundstücksschenkung: Keine Übertragung von aufgedeckten stillen Reserven möglich Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen: Nachweis der überwiegend betrieblichen Nutzung Rückstellung für Aufbewahrungskosten: Jahresaufwand mit 5,5 vervielfachen Investitionsabzugsbetrag: Wahlrecht ist unbefristet Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit: Wahlrecht zwischen amtlichem Sachbezugs- und tatsächlichem Wert Ausländische Einkünfte: Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Ansässigkeitsbescheinigung Istversteuerung: Umsatzgrenze auf 500.000 EUR erhöht Rückabwicklung von Kaufverträgen: Vorsteuer muss bei nicht ausgeführter Leistung berichtigt werden! Unzutreffende Rechnungsangaben: Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen gestattet! Umsatzsteuer: Steuerbefreiung von Arztleistungen neu geregelt Verzehr an Ort und Stelle: Ermäßigter oder regulärer Umsatzsteuersatz? Verpflegung von Hotelgästen: Verpflegungsleistungen sind Nebenleistungen zur Übernachtung Grundstückslieferung: Einheitlicher Umsatz bei mehreren Verträgen? Umsatzsteuerliche Organschaft: Zwangsverwaltung beendet wirtschaftliche Eingliederung Gewerbesteuerfreibetrag: Mehrfache Berücksichtigung nur bei sachlich abgegrenztem Geschäftsbereich Grunderwerbsteuer: Ist Heranziehung von Grundbesitzwerten verfassungsgemäß? Umsatzsteuererklärung: Abgabe in Papierform ist in Härtefällen möglich

Grunderwerbsteuer: Ist Heranziehung von Grundbesitzwerten verfassungsgemäß?

In den letzten Jahren ist die Grunderwerbsteuer - nicht zuletzt aufgrund der angespannten Haushaltslage - zunehmend in das Blickfeld der Finanzverwaltung geraten. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung, in der Regel entspricht dies dem Kaufpreis. Etwas anderes gilt jedoch, wenn eine Gegenleistung nicht ermittelt werden kann oder wenn eine Kapitalgesellschaft mit Grundbesitz insgesamt auf einen anderen Anteilseigner übertragen wird. In diesen Fällen bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach den vom Finanzamt gesondert festzustellenden Grundbesitzwerten (Bedarfswerten).

Die Grundbesitzbewertung hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Vergangenheit als verfassungswidrig beanstandet. In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesfinanzhof das Bundesfinanzministerium aufgefordert, einem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Heranziehung der Grundbesitzwerte als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer verfassungsgemäß ist. Letztlich wird das BVerfG diese Frage klären müssen.

Information für: Unternehmer, Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

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