Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Betriebsaufspaltung: Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens möglich

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt und eine oder mehrere Personen zusammen sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen beherrschen. Mit der Vermietung oder Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen werden im Besitzunternehmen gewerbliche Einkünfte erzielt.

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) kann der Teilwert einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach den Maßstäben abgeschrieben werden, die für die Teilwertberichtigung der Beteiligung am Betriebsunternehmen durch das Besitzunternehmen bestehen. Notwendig ist stets eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen. Sind diese dauerhaft so gering, dass der gedachte Erwerber des Besitzunternehmens für die Anteile am Betriebsunternehmen einen Preis unter dem Buchwert der Beteiligung zahlen würde, ist laut BFH eine Teilwertabschreibung der Darlehensforderung (Pachtforderung) gerechtfertigt.

Hinweis: Bei Betriebsprüfungen überprüft die Finanzbehörde sorgfältig steuerlich geltend gemachte Teilwertabschreibungen. Teilwertabschreibungen auf Pachtforderungen eines Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sollten Sie bei schlechten Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen gemeinsam mit uns besprechen und dokumentieren.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.