Aktuelles

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Informationen für Hausbesitzer

Eigenheimzulage: Zweitobjekte im EU-Ausland sind ausgeschlossen!

Die Eigenheimzulage wurde als Steuervergünstigung vom Gesetzgeber abgeschafft. Sie wird seit dem 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Gleichwohl hat sich der Bundesfinanzhof mit einem sogenannten Altfall beschäftigt und entschieden, dass die Eigenheimzulage für Zweitobjekte im EU-Ausland nicht gewährt werden kann. Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland eine Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt in einem anderen Mitgliedstaat der EU zu gewähren.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: übrige Steuerarten

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