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Vorläufigkeitsvermerk: In diesen Punkten bleiben Steuerbescheide derzeit offen

Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert wie eh und je, Gesetzgebungsverfahren verlaufen zunehmend hektisch. Wen wundert es da, dass die Finanzämter Steuerbescheide immer seltener endgültig festsetzen?

Der Vorläufigkeitsvermerk bewirkt, dass ein Bescheid bezüglich des Streitpunkts so lange offenbleibt und nicht bestandskräftig wird, bis endgültig über diesen entschieden ist. Zumeist muss der Bundesfinanzhof, das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof das letzte Wort sprechen. Von einem positiven Urteil profitieren Sie als Steuerzahler dann automatisch - und haben auch bei einem negativen Ausgang keine Nachteile, da alles beim Alten bleibt. Oft ziehen sich Verfahren über eine lange Zeit hin und die Steuererstattung wird mit 6 % pro Jahr verzinst - in der derzeitigen Niedrigzinsphase ein attraktives Angebot.

Hinweis: Ist ein Tatbestand nur vorläufig festgestellt, brauchen Sie keinen Einspruch einzulegen - er würde nur als unbegründet zurückgewiesen. Gegen andere als die vorläufig festgesetzten Sachverhalte müssen Sie dagegen gesondert Einspruch erheben, denn der Vorläufigkeitsvermerk gilt nur punktuell.

Vorläufigkeitsvermerke ergehen derzeit zu den folgenden Streitpunkten:

Einkommensteuerbescheid:

  • Wegfall des Abzugs der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben seit 2008
  • Nichtabziehbarkeit privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben seit 2006
  • beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz seit 2005
  • Nichtabziehbarkeit von Rentenbeiträgen als Werbungskosten und zunehmende Besteuerung der Rente seit 2005
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende seit 2004, den es für Ehepaare nicht gibt
  • Höhe der steuerlichen Kinderfreibeträge seit 2001
  • Anwendung des Haushaltsfreibetrags in Altfällen
  • Höhe des Grundfreibetrags seit 2001
  • Höhe des Ausbildungsfreibetrags für volljährige Kinder seit 2002

Körperschaftsteuerbescheid: Ist die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben verfassungskonform?

Gewerbesteuermessbescheid: Ist die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar?

Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheid: Ist die der Erbschaftsteuerreform 2009 mit dem Grundgesetz vereinbar?

Grundsteuermessbetrag und Einheitswert: Sind die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens verfassungsgemäß?

Grunderwerbsteuerbescheid: Ist die Heranziehung der Grundbesitzwerte als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer verfassungskonform?

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zum Thema: übrige Steuerarten

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